Agri-PV
landwirtschaftliche Bewirtschaftung und Energieproduktion
Agri-PV
Doppelt ernten: Feldfrüchte und Solarenergie
Die Elbkraftwerke planen sowohl großflächige Agri-PV-Projekte als auch ortsgebundene Agri-PV-Anlagen im Bereich der privilegierten Regelungen des Baugesetzbuchs (z. B. § 35 (1) 9 BauGB).
Diese Anlagen dienen sowohl der öffentlichen Energieversorgung als auch der Eigenstromversorgung eines Landwirtschaftsbetriebs oder beispielsweise einer Biogasanlage. Gemeinden und Städte partizipieren gegebenenfalls im Rahmen einer möglichen Erlösbeteiligung an diesen Anlagen.
Agri-PV für Eigenstrom oder Netzeinspeisung
Landwirten bietet Agri-PV die Möglichkeit, Flächen weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen und darauf zusätzlich Solarstrom zu produzieren. Die Anlagen können sowohl als Pachtmodell zur öffentlichen Stromversorgung geplant werden – und damit langfristige Pachteinnahmen einbringen – oder auch der Eigenstromversorgung von Landwirtschaftsbetrieben oder Biogasanlagen dienen.
Flächen für Agri-PV verpachten
Bei Verpachtung eigener Landwirtschaftsflächen für den Bau und Betrieb einer Agri-PV-Anlage wird die landwirtschaftliche Bewirtschaftung fortgeführt und erhalten Sie als Landbesitzer langfristig gesichert eine gute Pacht. Gleichzeitig übernimmt der Landwirtschaftsbetrieb auch die Verpflichtung, diese Flächen landwirtschaftlich zu bewirtschaften.
Bewirtschaftungsmöglichkeiten sind Grünland, Ackergrasanbau, Schafbeweidung, Nutztierhaltung, Dauerkulturen, Obst- und Gemüseanbau etc. – das Konzept muss zum Landwirtschaftsbetrieb passen. Abgestimmt auf Ihren Betrieb entwickeln wir unter Beachtung der geltenden Normen die optimale Lösung.
Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten im Bereich Agri-PV und entwickeln gemeinsam mit Ihnen das passende Konzept.
Doppelt ernten mit Agri-PV –
2,5-Hektar-Regelung für Landwirtschaftsbetriebe
Seit 2023 gibt es ein beschleunigtes Bauantragsverfahren und eine erhöhte EEG-Vergütung für privilegierte 2,5-Hektar-Anlagen, die folgende Kriterien erfüllen:
- die PV-Fläche ist maximal 2,5 Hektar groß
- die Fläche der Agri-PV-Anlage wird zur Erzeugung von Solarstrom genutzt und gleichzeitig landwirtschaftlich bewirtschaftet (Nutzpflanzenanbau oder Tierhaltung)
- pro Hofstelle oder landwirtschaftlichem Betriebsstandort gibt es nur eine Agri-PV-Anlage
Zur Eigenstromerzeugung oder als Pachtmodell möglich!
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Neues von den Elbkraftwerken
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Kombinieren Sie als Landwirt landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Nutzpflanzen oder Tierhaltung) und Erzeugung von Solarstrom. Damit können Sie kostengünstig Ihren Strombedarf decken (z. B. bei Biogasanlagen), eine interessante Einspeisevergütung erzielen oder zusätzliche Pachteinnahmen generieren.
Lassen Sie sich zu den Möglichkeiten beraten, die Agri-PV Ihnen bietet.